AGB
Roter Bären GmbH
1) Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Bestätigungen über die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie für alle Tischreservierungen im Restaurant Roter Bären.
2) Vertragsabschluss
2.1) Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die gemieteten Tische, Räume, Flächen sowie sonstige Lieferungen und Leistungen vom Restaurant Roter Bären bestätigt wurden.
2.2) Bei der mietweisen Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen werden auch alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants Roter Bären zum Vertragsbestandteil.
2.3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Gegenstände für Veranstaltungen durch den Kunden, setzt die vorherige schriftliche Zustimmung des Restaurants Roter Bären voraus. Dies gilt auch für Veröffentlichungen von Veranstaltungshinweisen in Form von Zeitungsanzeigen u.ä., soweit das Restaurant Roter Bären dort in Erscheinung tritt.
3) Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1) Das Restaurant Roter Bären ist verpflichtet, die bestellte und von ihm schriftlich bestätigte Leistung zu erbringen.
3.2) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Restaurants Roter Bären an Dritte, welche mit der Veranstaltung in Verbindung stehen.
3.3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Restaurant Roter Bären allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vereinbarte Preis angemessen – jedoch höchstens um 10 % – erhöht werden.
3.4) Das Restaurant Roter Bären ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wird die Vorauszahlung auch innerhalb einer gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Restaurant Roter Bären zum Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 4 berechtigt.
4) Rücktritt des Restaurants Roter Bären
4.1) Wird eine gemäß Ziffer 3.4 geforderte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.2) Das Restaurant Roter Bären ist auch aus sonstigem sachlich gerechtfertigtem Grunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Beispielsweise bei höherer Gewalt, bei irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, bei begründetem Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, oder bei Verstößen gegen die Anzeige von Unter- oder Weitervermietung.
4.3) Das Restaurant Roter Bären hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.4) Ist oder wird die Durchführung einer Leistung dem Restaurant Roter Bären unmöglich oder teilweise unmöglich, so vereinbaren die Parteien nach Möglichkeit einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort. Sollte eine solche Vereinbarung nicht möglich sein, werden bereits bezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen zurückerstattet.
5) Stornierung durch den Kunden
5.1) Stornierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Restaurant Roter Bären.
5.2) Bei Nichterscheinen (No-Show) einer à-la-carte-Tischreservierung kann eine pauschale Stornierungsgebühr fällig werden.
5.3) Bei Tischreservierungen mit einem im Voraus vereinbarten Menü oder eines Speise- und Getränkearrangements ist eine Reduktion der Personenzahl bis 10% und bis 2 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei. Überschreitet die Reduktion der Personenzahl die 10%, wird die Differenz in Rechnung gestellt.
5.4) Erfolgt die Meldung unter 2 Tagen, wird die zuletzt gemeldete Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt oder per hinterlegter Kreditkarte abgebucht. Bei einer Überschreitung der ursprünglich mitgeteilten Teilnehmerzahl, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
6) Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
6.1) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust.
6.2) Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt, hierüber einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Zur Vermeidung möglicher Beschädigungen ist das Anbringen oder Aufstellen von Gegenständen vorher mit dem Restaurant Roter Bären abzustimmen.
6.3) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen bzw. mitzunehmen. Unterlässt der Kunde dies, ist das Restaurant zur Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden berechtigt.
7) Haftung des Kunden
7.1) Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst, durch Veranstaltungsteilnehmende bzw. Besucher, Mitarbeitende oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
7.2) Der Kunde ist verpflichtet, das Restaurant Roter Bären rechtzeitig auf einen Schaden hinzuweisen.
8) Schlussbestimmungen
8.1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2) Erfüllung- und Gerichtsort ist der Sitz des Restaurants Roter Bären, es gilt ausschließlich Schweizer Recht.
8.3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz.
Basel, im Februar 2024